Am 29. Oktober 2024 haben die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht, die ein neues Förderangebot für Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -Nachfolger vorstellt. Dieses neue Programm, der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, wird ab dem 1. November 2024 verfügbar sein und bietet attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen.

KfW-Information: Jetzt Förderung beantragen

Die Highlights des neuen Förderprogramms

  • Zinsgünstige Darlehen: Die KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
  • Risikofreie Kredite für Hausbanken: Dank einer 100%igen Garantie der Bürgschaftsbanken und einer 80%igen Rückgarantie des Bundes werden die Hausbanken vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet.
  • Attraktive Konditionen: Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger profitieren von besonders günstigen Zinsen und müssen keine eigenen Sicherheiten stellen.

Ein starkes Netzwerk für den Mittelstand

Katharina Herrmann, Vorständin der KfW, betont die Bedeutung des neuen Programms: „Unternehmerinnen und Unternehmer sind das Fundament der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Das neue Förderprogramm erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln und schafft die Grundlage für Gründungen und erfolgreiche Unternehmensübergaben.“

Manfred Thivessen vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken ergänzt: „Mit unserem neuen Produkt und der hohen Expertise unserer Förderberater möchten wir dazu beitragen, Gründungen zu erleichtern und Nachfolgen zu sichern.“

Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent gestaltet. Die Antragstellerinnen und Antragsteller wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die dann den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank stellt. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

Fazit

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung in Deutschland. Durch die enge Zusammenarbeit von KfW, Bürgschaftsbanken und den Bundesministerien wird der Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtert und die Stabilität des Mittelstands gestärkt. Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -Nachfolger können sich auf attraktive Konditionen und maximale Sicherheit verlassen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter

Quellen:
#Presseerklärung der KfW vom 29.10.2024
#DHZ-Deutsche-Handwerks-Zeitung – Für Gründer und Nachfolger: Der Weg zum Kredit wird einfacher – dhz.net
#Video – 25. – 30.10.2024 | Neuer Kredit für Gründer und Nachfolger | EU-Zölle auf chinesische E-Autos | Handwerk wird akademisch – Der DHZ Wochenrückblick – Nachrichten für das Handwerk | Podcast on Spotify

Siehe auch Blog Fördermittel – Raus aus dem Antragsdschungel | IdeenNetzWerk GbR