Neues Meisterteam – WEBINAR zum Thema Finanzhilfen für Unternehmen, KONKRET Teil 1,
und was gibt es noch, um mein Unternehmen für die Zukunft sicher aufzustellen!
Die Coronavirus-Pandemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen und auch bei
unseren Betrieben, Lieferanten und Dienstleistern. Unser erstes Webinar „Finanzhilfen in der Corona-Krise“ am 25. März war ausgebucht und hatte positives Teilnehmerfeedback gefunden, so dass wir uns entschieden haben, Ihnen regelmäßig konkrete Detailinformationen zusammenzustellen. Im ersten Vertiefungsworkshop im Webinar Finanzhilfen KONKRET gehen wir auch gerne auf Ihre Praxisfragen ein.
Die wichtige Informationen wurden Ihnen bereits in Abstimmung mit DER MITTELSTANDSVERBUND, in dem die Meisterteam-Verbundgruppe Mitglied ist, mit ersten Mailings zugestellt und im Impuls-Webinar am 25. März erläutert. Ab dem 27. März wurden bereits für die meisten Bundesländer die Antragsformulare freigegeben, so dass bereits Förderhilfen von Ihren beantragt werden konnten.
- Aber welche Hilfsprogramm und Fördermöglichkeiten stehen konkret zur Verfügung?
- Welche Erfahrungen konnten inzwischen gesammelt werden und was ist in den weiteren Antragsverfahren zu beachten?
Gewusst wie, mit dem Konkretisierungs-Workshop „Fördermittel effektiv nutzen – Raus aus dem Antragdschungel“ finden Sie den zeitgemäßen Weg zu Ihren passenden Förderprogrammen und deren Handhabung!
Aus den aktuellen Anlässen der Vorsorge gegen Ansteckungsgefahren mit Corvid-19 (Coronavirus) haben wir in der Folge des Basis-Workshops am 25. März für Ihre Praxisfragen konkretisiertund bieten kleine zielgerichtete Varianten an.
Inhalte:
1) Welche Finanzhilfen können ggf. in Anspruch genommen werden?
2) Welche Fördermittel können Sie beantragen und nutzen?
3) Was muss ich bei der Beantragung beachten?
4) Was kann in welcher Situation an Ausgleichleistungen und Förderprogrammen genutzt
werden?
5) Wo sind die Hilfsprogramme zu bekommen und wer hilft konkret weiter?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webinar mit unseren Dienstleistern Astrid Mangoldund Hans-Rüdiger Munzke, welches wir Meisterteam-Mitgliedernkostenfrei anbieten.
Termin und Uhrzeit und Ort
Donnerstag, den 02. April ab 10.00 Uhr (Save the Date: Donnerstag, den 16. April gleichfalls ab 10:00 Uhr)
Das Webinar ist für die Dauer von 45 bis 60 Minuten konzipiert. Den Webinar-Raum haben wir für max. 90 Minuten gebucht.
Anmeldung bitte UMGEHEND, ab sofort möglich. Klicken Sie auf folgenden Link, für Ihre Anmeldung:
http://euve268627.serverprofi24.de:5080/openmeetings/#room/44
Kosten:
kostenfrei für Meisterteam-Mitglieder
Wir wünschen Ihnen eine interessante und spannende Veranstaltung.
#IdeenNetzWerk #zuhauseaufXING #Fördermittel
Am Freitag, den 03. April wurde im Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) zum 100%igen Soforthilfe Beratungsprogramm berichtet:
Wirtschaftsministerium fördert Corona-bedingte Beratungskosten
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler sollen bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil bekommen.
Von Karin Birk
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert ab sofort Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler, die von der Corona-Krise betroffen sind:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wirtschaftsministerium-foerdert-corona-bedingte-beratungskosten/150/32542/400798
Gefördert werden können so Honorare von Unternehmensberatern, die etwa bei der Suche nach neuen Geschäftsfeldern, bei der Digitalisierung oder bei Liquiditätsfragen das Unternehmen beraten. Dabei zählen zu den förderfähigen Beratungskosten neben Honorar auch Auslagen und Reisekosten, nicht aber die Umsatzsteuer. Beantragt werden muss die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Beratungskosten werden direkt an das Beratungsunternehmen ausbezahlt.
Bei Fragen sind wir gerne in der Taskforce Mitgliederunterstützung der Verbundgruppe Meisterteam oder direkt im IdeenNetz-Werk fpr Sie im Einsatz – ideennetzwerk@demo2.innokraft-webseiten.de
Auszug aus dem beiliegenden BMWi-Schreiben:
„Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100%, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung). Zu den Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch die Reisekosten sowie Auslagen des Beraters. Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom antragstellenden Unternehmen zu tragen.“
#wirbleibenzuhause #soforthilfe